Batteriegesetz
Entsorgungshinweis für Elektro- und Elektronikgeräte, sowie Batterien und Akkus
Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher können alte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei einer kommunalen Sammelstelle abgeben.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihre alten Batterien und Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie die bei uns erworbenen Batterien und Akkus nach dem Gebrauch auch uns unentgeltlich zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen. Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an:
Elektroartikel Langehein
Falckstr. 34
25451 Quickborn
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet. Unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne befindet sich die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei und "Hg" für Quecksilber.
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb: Batterie enthält Blei
Cd: Batterie enthält Cadmium
Hg: Batterie enthält Quecksilber
Weitere detaillierte Hinweise zum Batteriegesetz erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit.